Das BMI und die KfW hatten im März des Vorjahres im Rahmen den Mindestinvestitionsbetrag für die Förderung des Einbruchschutzes abgesenkt und im September 2017 eine gestaffelte Zuschussförderung eingeführt. Im Vorjahr wurden rund 80.000 Wohneinheiten mit einem Zuschuss für den Einbruchschutz gefördert.
Auch für barrierereduzierende Maßnahmen können jetzt wieder Anträge gestellt werden. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür 75 Millionen Euro für 2018 zur Verfügung.
Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten im KfW-Zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter Tel. 0800 / 539 9002.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater